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Urteil bei der großen Verhandlung in Traunstein

Bayern Regional News Drei Jahre und drei Monate Haft: Bundespolizistin wegen Vergewaltigung verurteilt Landgericht Traunstein spricht Urteil gegen suspendierte Beamtin aus dem Landkreis Rosenheim – umfassendes Geständnis und Zeugenaussagen stützen die Entscheidung Traunstein/Rosenheim. Im Prozess gegen eine 55-jährige, vom Dienst suspendierte Bundespolizistin aus dem Landkreis Rosenheim hat das Landgericht Traunstein am Dienstag, 6. Oktober, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verhängt. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe umfassend eingeräumt. Damit endete das Verfahren bereits am dritten Verhandlungstag. Gericht sieht Geständnis durch Ermittlungen bestätigt Nach dem vorliegenden Prozessbericht erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Bartschmid bei der Urteilsbegründung, das Gericht habe keine Zweifel an der Richtigkeit des Geständnisses. Die Angaben der Angeklagten seien durch die polizeilichen Ermittlungen und die Aussage der betroffenen Jugendlichen bestätigt worden. Besonders hob der Richter dem Bericht zufolge hervor, dass die Jugendliche ruhig und sachlich ausgesagt habe. Das Gericht habe bei ihr keinen Versuch erkannt, die Angeklagte über das tatsächliche Geschehen hinaus zu belasten. Die 55-Jährige habe eingeräumt, dass ihr Verhalten falsch gewesen sei. Eine nachvollziehbare Erklärung für die Tat habe sie nach Darstellung des Richters jedoch nicht geben können. Tat auf der Toilette eines Schnellrestaurants Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein sexueller Übergriff auf die minderjährige Tochter einer Freundin. Die Tat ereignete sich nach den vorliegenden Berichten im August 2025 während eines gemeinsamen Ausflugs auf der Toilette eines Schnellrestaurants am Irschenberg. Aktuelle Berichte zur Urteilsverkündung nennen für das Mädchen ein Alter von 14 Jahren zum Tatzeitpunkt. Der übermittelte Ausgangstext enthält hierzu unterschiedliche Angaben. Für diesen Bericht wird deshalb auf die aktuell berichtete Altersangabe zurückgegriffen. Das Gericht wertete die sexuellen Handlungen als Vergewaltigung. Auf eine nähere Beschreibung des Tatgeschehens wird zum Schutz der betroffenen Jugendlichen verzichtet. Auch der Besitz von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder war Gegenstand des Prozesses. Der Ausgangsbericht nennt eine umfangreiche Sammlung entsprechender Dateien. Zusätzlich war dort von einem Vorwurf der Herstellung tierpornografischer Inhalte die Rede. Ob und in welcher rechtlichen Form dieser weitere Vorwurf in den Schuldspruch einging, lässt sich aus dem übermittelten Urteilsteil nicht eindeutig entnehmen. Verständigung sah einen Strafrahmen vor Bereits zu Beginn des Verfahrens hatte es eine Verständigung über den möglichen Ausgang des Prozesses gegeben. Voraussetzung für eine Freiheitsstrafe innerhalb des in Aussicht gestellten Rahmens von drei bis dreieinhalb Jahren war ein umfassendes Geständnis. Die nun verhängte Strafe von drei Jahren und drei Monaten liegt innerhalb dieses Rahmens. Das Geständnis wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgegeben; auch die abschließenden Plädoyers fanden nach den vorliegenden Berichten ohne öffentliche Zuhörer statt. Ursprünglich waren vier Verhandlungstage vorgesehen. Weil die Angeklagte die Vorwürfe frühzeitig eingeräumt hatte und die wesentlichen Zeugen bereits gehört worden waren, konnte das Gericht früher als geplant entscheiden. Jugendliche leidet nach Angaben der Familie weiterhin unter der Tat Die Belastung der betroffenen Jugendlichen war ein wesentlicher Bestandteil der Beweisaufnahme. Nach dem übermittelten Prozessbericht schilderte ihre Großmutter am zweiten Verhandlungstag, dass die Jugendliche weiterhin unter den Folgen des Geschehens leide. Ihre Aussage wurde demnach aus einem anderen Raum per Video in den Gerichtssaal übertragen. Neben ihr waren unter anderem Ermittler und die Verlobte der Angeklagten als Zeugen gehört worden. Letztere hatte den Vorfall nach dem Ausgangsbericht bei der Polizei angezeigt. Zahlung von 11.000 Euro vorgesehen Am letzten Verhandlungstag ging es auch um einen finanziellen Ausgleich für die betroffene Jugendliche. Nach dem vorliegenden Bericht soll sie im Rahmen eines angestrebten Täter-Opfer-Ausgleichs 11.000 Euro erhalten. Zunächst war offenbar vorgesehen gewesen, zusätzlich zu einer Geldzahlung das Motorrad der Angeklagten zu übergeben. Nach einem Gespräch mit der Jugendlichen wurde diese Überlegung verworfen und stattdessen die Geldzahlung vorgesehen. Die Angeklagte verfasste außerdem einen Entschuldigungsbrief. Darin brachte sie ihr Bedauern zum Ausdruck und wünschte der Jugendlichen alles Gute für die Zukunft. Ob die vereinbarte Summe bereits vollständig gezahlt wurde, geht aus dem übermittelten Bericht nicht hervor. Verteidigung kritisiert Teile der Berichterstattung Vor den Plädoyers richtete Verteidiger Peter Dürr deutliche Kritik an anwesende Medienvertreter. Nach dem Prozessbericht beanstandete er, dass seine Mandantin in verschiedenen Veröffentlichungen mit männlichen Pronomen bezeichnet worden sei, obwohl sie personenstandsrechtlich eine Frau ist. Dürr erklärte, diese Darstellung habe zusätzliche Belastungen verursacht. Auch die betroffene Jugendliche habe sich nach seinen Angaben daran gestört, weil sie die Angeklagte als Frau kennengelernt habe. Der Vorsitzende Richter stellte bei der Urteilsbegründung dem Bericht zufolge klar, dass die Tatsache, dass die Angeklagte eine Transfrau ist, für die gerichtliche Entscheidung keine Rolle gespielt habe. Er wandte sich zugleich gegen pauschale Verdächtigungen und Herabwürdigungen ganzer Personengruppen. Rechtskraft aus den vorliegenden Angaben nicht ersichtlich Mit der Urteilsverkündung ist die Entscheidung des Landgerichts gefallen. Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist oder ein Rechtsmittel eingelegt wird, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor. Für die betroffene Jugendliche bleibt über den Abschluss des Verfahrens hinaus die Bewältigung der Tatfolgen. Ihre im Prozess geschilderte Belastung macht deutlich, dass die Auswirkungen eines solchen Verbrechens weit über den Tag der gerichtlichen Entscheidung hinausreichen. Bayern Regional News – Unabhängig. Regional. Vor Ort.

Datum: 06.10.2026 Quelle: Bayregnews