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Update zum Waldbrand in Ruhpolding

Pressemitteilung Status: 07.05.2026, 18:30 Uhr Lage am Saurüsselkopf: Ablöschen der Glutnester im Fokus – Betretungs- und Befahrungsverbot wird angepasst Die Lage am Saurüsselkopf in Ruhpolding hat einen wichtigen Wendepunkt erreicht: Der offene Brand ist gelöscht. Zugleich beginnt nun die besonders aufwendige Phase der Nachlöscharbeiten. In dem teils schwer zugänglichen Gelände befinden sich weiterhin zahlreiche Glutnester, die lokalisiert, zu Fuß erreicht und vollständig abgelöscht werden müssen. Am heutigen Einsatztag wurden dafür weitere wichtige Vorbereitungen abgeschlossen. Unter anderem wurde am Gipfelgrat eine Plattform mit einem 15.000-Liter-Löschwasserbehälter errichtet. Von dort aus werden die weiteren Löscharbeiten systematisch in mehrere Zonen gegliedert. Die Einsatzkräfte arbeiten sich derzeit aus südlicher Richtung vor. Das Gelände wurde für die weiteren Arbeiten in verschiedene Schwierigkeitsstufen eingeteilt. In leichter zugänglichen Bereichen können Feuerwehr und Staatsforsten gemeinsam tätig werden. In schwierigeren Bereichen arbeiten Feuerwehr und Bergwacht zusammen. In besonders anspruchsvollen Bereichen sind Arbeiten nur mit Spezialkräften, Seilsicherung und Abseiltechnik möglich. Zur weiteren Koordination wird ein eigener Koordinierungsbereich eingerichtet. Dieser stimmt ab morgen die Arbeiten am Boden, den Hubschraubereinsatz und gezielte Löschmaßnahmen aus der Luft aufeinander ab. Betretungs- und Befahrungsverbot wird angepasst Aufgrund der weiter verbesserten Lage wird auch die sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung zum Betretungs- und Befahrungsverbot angepasst. Die bisherige Allgemeinverfügung wird ab Mitternacht (8. Mai 2026 um 0:00 Uhr) wie folgt angepasst: Der Verbotsbereich wird auf den weiterhin erforderlichen Gefahren- und Einsatzbereich begrenzt. Er umfasst künftig die Forst- und Wanderwege ab dem Bereich der Wildbachfurt der B305 nordöstlich folgend bis zum Ortsteil Fuchsau in der Gemeinde Ruhpolding einschließlich aller darin liegenden südlichen Bereiche bis zur Landesgrenze. Die genaue Begrenzung ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil der Allgemeinverfügung ist. Vom Betretungs- und Befahrungsverbot ausgenommen sind Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, beauftragte Privatunternehmen sowie Bewohner und Hotelgäste der Ortsteile Waich, Fritz am Sand, Laubau und Seehaus. Hintergrund der Anpassung ist, dass der Brand in Teilbereichen eingedämmt werden konnte. Gleichzeitig bestehen im Bereich des Saurüsselkopfs weiterhin Gefahren durch zahlreiche Glutnester sowie durch laufende Einsatzmaßnahmen von Feuerwehr, Bergwacht und Hubschraubern. Das Betretungs- und Befahrungsverbot bleibt deshalb im verbleibenden Einsatzbereich notwendig, um Erholungssuchende und Schaulustige zu schützen und die Einsatzkräfte nicht zu behindern. Verkehrshinweis Die Bundesstraße B305 bleibt zwischen dem Parkplatz Seegatterl und dem Kreisverkehr Hinterpoint südlich von Ruhpolding für den allgemeinen Straßenverkehr gesperrt. Die Zufahrt von und nach Reit im Winkl erfolgt weiterhin über die A8-Anschlussstelle Grabenstätt, Marquartstein und Unterwössen. Für Fragen aus der Bevölkerung hat das Landratsamt Traunstein ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist am 08.05.2026 von 8:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 0861 58-411 erreichbar. Nach 12:00 Uhr läuft eine Bandansage mit dem Hinweis, dass aktuelle Informationen auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein zu finden sind.

Datum: 08.05.2026 Quelle: Bayregnews