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Justizzentrum München

18s nachgedacht Neuer Münchner Justizpalast sorgt für Ärger: Moderne Fassade, aber zu wenig Platz für faire Verfahren? Richter tragen zusätzliche Stühle in den Saal, Verteidiger warnen vor einer „krassen Fehlplanung“ und vertrauliche Gespräche könnten zum Problem werden München – Er sollte ein weithin sichtbares Zeichen für einen modernen und leistungsfähigen Rechtsstaat werden. Rund 434 Millionen Euro wurden in das neue Strafjustizzentrum am Münchner Leonrodplatz investiert. Doch nur wenige Wochen nach dem Beginn des regulären Sitzungsbetriebs zeigt sich offenbar: Ein repräsentatives Gebäude allein garantiert noch keinen reibungslosen Gerichtsalltag. Während die Architektur mit großen Innenhöfen, Naturstein, Parkett und moderner Medientechnik beeindruckt, häufen sich Berichte über erhebliche praktische Schwierigkeiten. In einzelnen Gerichtssälen fehlen offenbar Sitzplätze, Richter müssen zusätzliche Stühle herbeischaffen und Strafverteidiger kritisieren die räumliche Planung ungewöhnlich deutlich. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, vertrauliche Gespräche zwischen Angeklagten und ihren Rechtsanwälten könnten nicht ausreichend geschützt sein. Damit geht es längst nicht mehr nur um unbequeme Möbel oder organisatorische Startprobleme. Es geht um zentrale Voraussetzungen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. 434 Millionen Euro für Bayerns neues Zentrum der Strafjustiz Das neue Strafjustizzentrum gehört zu den größten staatlichen Bauprojekten Bayerns. Auf einer Nutzfläche von rund 39.300 Quadratmetern sollen etwa 1.300 Beschäftigte arbeiten. Untergebracht werden dort die Strafabteilungen des Amtsgerichts München und der Landgerichte München I und II, die Strafsenate des Oberlandesgerichts sowie die Staatsanwaltschaften München I und II. Insgesamt verfügt der Komplex über 54 Sitzungssäle und rund 850 Büros. Die Gerichtssäle sind um einen großen Innenhof angeordnet und sollen mit zeitgemäßer Technik für die elektronische Aktenführung ausgestattet sein. Der größte Saal umfasst rund 280 Quadratmeter und kann geteilt werden. Die Staatsregierung präsentierte den Neubau bei seiner Einweihung im Mai 2026 als starkes Signal für die bayerische Justiz. Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete das Gebäude sogar als „Prunkpalast“. Anfang Juli wurden die ersten Verfahren am neuen Standort aufgenommen. BR24 berichtete ausführlich über Einweihung und Ausstattung. Doch zwischen dem feierlichen Anspruch und dem tatsächlichen Gerichtsalltag scheint inzwischen eine erhebliche Lücke entstanden zu sein. Wenn der Richter selbst Stühle holen muss Eine Szene verdeutlicht die Schwierigkeiten besonders anschaulich: Bei einer Verhandlung wollten gut zwei Dutzend Menschen im Saal Platz nehmen. Weil die vorhandenen Sitzmöglichkeiten offenbar nicht ausreichten, musste der Vorsitzende Richter zusätzliche Stühle aus dem Beratungszimmer holen. Was auf den ersten Blick wie eine kleine organisatorische Panne wirken mag, berührt einen wesentlichen Grundsatz des Rechtsstaats. Gerichtsverhandlungen vor dem erkennenden Gericht sind grundsätzlich öffentlich. Das schreibt § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausdrücklich vor. Die Öffentlichkeit soll nachvollziehen können, wie Beweise erhoben, Zeugen befragt, Argumente ausgetauscht und Urteile gefunden werden. Der Wortlaut von § 169 GVG ist hier abrufbar. Natürlich bedeutet der Öffentlichkeitsgrundsatz nicht, dass jeder Gerichtssaal unbegrenzt viele Zuschauer aufnehmen muss. Die Kapazität darf durch die tatsächliche Größe eines Saales begrenzt sein. Problematisch wird es allerdings, wenn bei gewöhnlichen Verfahren regelmäßig nur sehr wenige Plätze für Angehörige, Pressevertreter und interessierte Bürger vorhanden sind. Dann stellt sich die Frage, ob die Öffentlichkeit praktisch noch ausreichend gewährleistet ist – oder ob sie zwar auf dem Papier besteht, im Gerichtsalltag aber kaum wahrgenommen werden kann. Prozessbeobachter konkurrieren um wenige Plätze Strafverfahren ziehen aus ganz unterschiedlichen Gründen öffentliches Interesse auf sich. Angehörige möchten einen Prozess verfolgen, Journalisten berichten für die Bevölkerung und unabhängige Beobachter achten darauf, wie Gerichte mit Angeklagten, Zeugen und Geschädigten umgehen. Gerade bei Strafprozessen ist diese Kontrolle wichtig. Die Justiz spricht ihre Urteile im Namen des Volkes. Deshalb muss grundsätzlich auch nachvollziehbar bleiben, wie diese Entscheidungen zustande kommen. Sind die Zuschauerbereiche zu klein, können bereits wenige Angehörige sämtliche Plätze belegen. Für Pressevertreter und weitere Beobachter bleibt dann unter Umständen kein Raum mehr. Bei Verfahren mit mehreren Angeklagten, zahlreichen Verteidigern oder einem größeren Medieninteresse dürfte sich die Situation zusätzlich verschärfen. Ein Gebäude mit 54 Sitzungssälen klingt zunächst großzügig. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Zahl der Räume, sondern deren tatsächliche Nutzbarkeit. Ein Saal kann technisch hochmodern ausgestattet sein – wenn Angeklagte, Verteidiger, Schöffen, Sachverständige, Presse und Öffentlichkeit kaum hineinpassen, wird der praktische Wert erheblich eingeschränkt. Verteidiger sprechen von einer „krassen Fehlplanung“ Besonders deutlich fällt die Kritik aus den Reihen der Strafverteidigung aus. Anwälte sprechen von einer „krassen Fehlplanung“. Dabei geht es offenbar nicht nur um die Zuschauerplätze, sondern auch um die Arbeitsbedingungen innerhalb der Säle. In umfangreichen Strafverfahren sitzen häufig mehrere Angeklagte mit mehreren Verteidigern im Gerichtssaal. Hinzu kommen Staatsanwälte, Nebenkläger, Sachverständige, Dolmetscher und Justizbedienstete. Dafür müssen ausreichende Arbeitsflächen, Bewegungsräume und Sitzplätze vorhanden sein. Strafakten können Tausende Seiten umfassen. Auch im Zeitalter elektronischer Akten benötigen Verteidiger Platz für Unterlagen, Notizen, Laptops und die Kommunikation mit ihren Mandanten. Müssen Anwälte und Angeklagte zu eng zusammensitzen oder fehlen geeignete Besprechungsmöglichkeiten, geht es nicht mehr lediglich um Komfort. Es geht um die Frage, ob eine Verteidigung unter angemessenen Bedingungen überhaupt möglich ist. Ist das Anwaltsgeheimnis ausreichend geschützt? Der schwerwiegendste Vorwurf betrifft die Vertraulichkeit zwischen Angeklagten und ihren Verteidigern. Ein Beschuldigter muss seinem Anwalt Informationen mitteilen können, ohne befürchten zu müssen, dass Staatsanwälte, Polizeibeamte, Mitangeklagte, Zuschauer oder andere Personen mithören. Solche Gespräche können entscheidend sein. Während einer Verhandlung müssen Verteidiger und Mandant kurzfristig besprechen können, wie auf eine Zeugenaussage reagiert werden soll, ob eine Erklärung abgegeben wird oder welche Fragen gestellt werden sollen. Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung umfasst grundsätzlich alles, was ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt wird. Das regelt § 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung. Die gesetzliche Regelung findet sich hier. Diese Verschwiegenheit kann praktisch jedoch nur funktionieren, wenn die räumlichen Bedingungen vertrauliche Kommunikation zulassen. Sitzen Verteidiger und Angeklagte so dicht an anderen Verfahrensbeteiligten, dass jedes leise Gespräch mitgehört werden kann, entsteht ein ernstes Problem. Dabei reicht es nicht aus, darauf hinzuweisen, dass Beteiligte besonders leise sprechen könnten. Eine wirksame Verteidigung darf nicht davon abhängen, ob Anwalt und Mandant flüstern können oder ihre Gespräche auf den Flur verlegen müssen. Faire Verfahren grundsätzlich möglich – aber die Bedingungen müssen stimmen Die entscheidende Frage lautet: Sind unter solchen Voraussetzungen überhaupt faire Prozesse möglich? Eine pauschale Antwort wäre unseriös. Zu kleine Zuschauerbereiche oder fehlende Stühle machen ein Verfahren nicht automatisch rechtswidrig. Auch bedeutet ein räumlicher Mangel nicht zwangsläufig, dass ein Urteil keinen Bestand haben kann. Die geschilderten Probleme müssen dennoch ernst genommen werden. Ein faires Strafverfahren besteht nicht allein aus der korrekten Anwendung von Gesetzen. Es verlangt auch geeignete Rahmenbedingungen: Angeklagte müssen sich vertraulich mit ihren Verteidigern beraten können. Die Verteidigung muss ausreichend Platz zum Arbeiten haben. Die Öffentlichkeit muss Gerichtsverhandlungen grundsätzlich verfolgen können. Journalisten müssen die Möglichkeit erhalten, über bedeutende Verfahren zu berichten. Richter, Staatsanwälte und Justizbedienstete benötigen Räume, in denen Verfahren sicher und geordnet durchgeführt werden können. Werden diese Voraussetzungen dauerhaft nicht erfüllt, kann aus einer baulichen Fehlplanung eine rechtsstaatliche Belastung werden. Aufwendiger Bau war bereits vor der Eröffnung umstritten Das Großprojekt hatte schon lange vor seiner Eröffnung für Schlagzeilen gesorgt. Der Bau begann im Jahr 2015 und verzögerte sich über Jahre. Als Gründe wurden unter anderem belasteter Erdaushub, ein Vergabeverfahren, die Corona-Pandemie, Lieferengpässe und Schimmelbefall genannt. Besonders viel Aufmerksamkeit erregte eine zu schmal geplante Tiefgarageneinfahrt. Gefangenentransporter konnten sie zunächst offenbar nicht wie vorgesehen nutzen, weshalb nachgebessert werden musste. Auch die Kosten stiegen erheblich. Eine frühe Schätzung lag bei rund 240 Millionen Euro. Später wurde der Kostenrahmen mehrfach angehoben. Der Bund der Steuerzahler hatte das Projekt deshalb bereits vor der Eröffnung kritisch begleitet. Eine Übersicht zur Kostenentwicklung bietet das Schwarzbuch. Nach den Verzögerungen und Kostensteigerungen wiegt die aktuelle Kritik besonders schwer. Bei einem Projekt dieser Größenordnung durfte erwartet werden, dass nicht nur die Fassade, die Sicherheitstechnik und die repräsentativen Bereiche überzeugen, sondern vor allem die Bedürfnisse des täglichen Gerichtsbetriebs ausreichend berücksichtigt werden. Architektonischer Anspruch trifft auf harte Gerichtsrealität Ein Strafjustizzentrum ist kein gewöhnliches Verwaltungsgebäude. In seinen Räumen werden Menschen angeklagt, Zeugen zu belastenden Erlebnissen befragt, Freiheitsstrafen ausgesprochen und mitunter jahrzehntelange Haftstrafen verhängt. Die Planung muss deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen miteinander verbinden. Angeklagte müssen sicher in die Säle gebracht werden. Richter, Gefangene und Öffentlichkeit benötigen getrennte Wege. Gleichzeitig müssen Verteidiger mit ihren Mandanten kommunizieren können. Presse und Zuschauer brauchen Zugang, ohne die Sicherheit des Verfahrens zu gefährden. Genau an dieser Schnittstelle zeigt sich, ob ein Gerichtsgebäude nur architektonisch beeindruckt oder auch im Alltag funktioniert. Große Eingangshallen, moderne Technik und hochwertige Materialien helfen wenig, wenn es in den Sitzungssälen an elementarem Platz fehlt. Startschwierigkeiten oder grundlegender Planungsfehler? Noch ist offen, ob es sich bei den Problemen teilweise um Schwierigkeiten der Anlaufphase handelt. Das Strafjustizzentrum ist erst seit wenigen Wochen in Betrieb. Ein Umzug dieser Größenordnung – mit Hunderttausenden Kartons und zahlreichen Behörden – kann nicht vollkommen reibungslos verlaufen. Fehlende Beschilderungen, unklare Abläufe oder falsch verteiltes Mobiliar lassen sich vergleichsweise schnell korrigieren. Zusätzliche Stühle können beschafft und Räume organisatorisch anders genutzt werden. Deutlich schwieriger wird es, wenn die Säle selbst zu klein geplant wurden oder vertrauliche Besprechungsmöglichkeiten baulich fehlen. Wände lassen sich nicht ohne Weiteres versetzen. Sicherheitsbereiche können nicht beliebig umgebaut werden. Sollte sich die Kritik bestätigen, könnten kostspielige Nachbesserungen notwendig werden. Staatsregierung und Justizverwaltung stehen in der Verantwortung Die Verantwortlichen sollten die Vorwürfe daher nicht als bloße Anfangsschwierigkeiten abtun. Notwendig wäre eine systematische Überprüfung des laufenden Betriebs. Dabei müssten unter anderem folgende Fragen beantwortet werden: Wie viele Zuschauerplätze stehen in den einzelnen Sälen tatsächlich zur Verfügung? Nach welchen Kriterien werden Verfahren den unterschiedlich großen Räumen zugewiesen? Gibt es ausreichend Plätze für Pressevertreter und Angehörige? Können sich Verteidiger während der Verhandlung vertraulich mit ihren Mandanten besprechen? Stehen genügend geschützte Besprechungsräume zur Verfügung? Wie wird mit Verfahren umgegangen, an denen mehrere Angeklagte und Verteidiger beteiligt sind? Welche kurzfristigen Verbesserungen sind möglich und welche baulichen Nachbesserungen werden geprüft? Transparenz wäre hier besonders wichtig. Ein Justizzentrum, das für Offenheit und Rechtsstaatlichkeit stehen soll, darf Kritik an seinen eigenen Arbeitsbedingungen nicht hinter verschlossenen Türen behandeln. Ein „Prunkpalast“ muss vor allem funktionieren Das neue Münchner Strafjustizzentrum ist zweifellos ein Gebäude von enormer Bedeutung. Es bündelt zentrale Teile der bayerischen Strafjustiz an einem Standort und soll über Jahrzehnte hinweg Schauplatz großer und kleiner Strafverfahren sein. Gerade deshalb darf sich die Diskussion nicht auf die Frage beschränken, ob der Neubau optisch gelungen ist. Der wahre Wert eines Justizgebäudes zeigt sich nicht an Naturstein, Parkett oder hohen Baukosten. Er zeigt sich darin, ob dort rechtsstaatliche Verfahren unter würdigen, transparenten und fairen Bedingungen stattfinden können. Wenn Richter zusätzliche Stühle tragen müssen, Prozessbeobachter keinen Platz finden und Verteidiger um die Vertraulichkeit ihrer Gespräche fürchten, ist das mehr als eine peinliche Randerscheinung. Es ist ein deutliches Warnsignal. Bayern Regional News meint: Ein moderner Rechtsstaat braucht moderne Gerichtsgebäude. Doch „modern“ bedeutet nicht allein teuer, groß und repräsentativ. Ein Gerichtsgebäude muss in erster Linie den Menschen und dem Verfahren dienen. Die erhobenen Vorwürfe gehören deshalb schnell, offen und gründlich geprüft. Wo Mängel bestehen, muss nachgebessert werden – bevor aus vermeidbaren Planungsfehlern eine dauerhafte Belastung für Angeklagte, Verteidiger, Öffentlichkeit und Justiz wird.

Datum: 15.08.2026 Quelle: Bayregnews