Großes Drogenproblem am Salzburger Hauptbahnhof
Schutz für gefährdete Mädchen: Salzburg plant neue Krisenunterkunft nach schweren Vorwürfen im Bahnhofsviertel
Nach den bekannt gewordenen Vorwürfen rund um Drogen und sexuelle Gewalt gegen minderjährige Mädchen im Salzburger Bahnhofsviertel soll ein neues Hilfsangebot entstehen. Das Land Salzburg plant eine Einrichtung, die Anlaufstelle, Notschlafmöglichkeit und Krisenbetreuung miteinander verbindet. Sie soll besonders gefährdete Jugendliche erreichen, die bislang nur schwer Zugang zu bestehenden Angeboten finden. Eine Eröffnung wird für das erste Quartal 2027 angestrebt. Standort, Betreiber und Platzzahl stehen allerdings noch nicht endgültig fest.
Salzburg. Ein sicherer Ort, eine Übernachtungsmöglichkeit und Menschen, die zuhören: Für Mädchen, die von Drogenabhängigkeit, Gewalt und sexueller Ausbeutung betroffen sind, kann das ein entscheidender erster Schritt aus einer gefährlichen Lebenssituation sein. Genau hier soll eine neue Schutzeinrichtung in Salzburg ansetzen.
Hintergrund sind schwerwiegende Vorwürfe aus dem Umfeld des Salzburger Hauptbahnhofs. Männer sollen minderjährigen Mädchen gezielt Drogen überlassen, Abhängigkeiten ausgenutzt und sexuelle Gewalt gegen sie ausgeübt haben. Unter den betroffenen Jugendlichen sollen auch Mädchen gewesen sein, die erst zwölf Jahre alt waren.
Die Landesregierung will darauf mit einem zusätzlichen Schutzangebot reagieren. Im Mittelpunkt steht ein möglichst leicht zugänglicher Zufluchtsort. Auch Mädchen, die unter Drogeneinfluss stehen, sollen dort grundsätzlich Hilfe finden können.
Damit soll eine Lücke zwischen akuter Gefährdung und bestehenden Betreuungsangeboten geschlossen werden. Denn gerade Jugendliche, die besonders dringend Schutz benötigen, können an Aufnahmebedingungen scheitern oder den Kontakt zum Hilfesystem bereits verloren haben.
Hilfe soll auch in schwierigen Situationen erreichbar bleiben
Die geplante Einrichtung soll mehrere Aufgaben übernehmen: Mädchen sollen dort Ansprechpartner finden, in einer akuten Notlage unterkommen und weitere Unterstützung erhalten können.
Der Ansatz berücksichtigt, dass der Weg aus einer Abhängigkeit oder einer von Gewalt geprägten Situation häufig nicht geradlinig verläuft. Wer Angst hat, sich schämt oder unter dem Einfluss anderer Menschen steht, sucht möglicherweise erst spät Unterstützung. Hinzu können Misstrauen gegenüber Einrichtungen und die Sorge kommen, wegen des eigenen Zustands abgewiesen zu werden.
Ein niedrigschwelliges Angebot soll diese Hürden reduzieren. Die Mädchen sollen zunächst ankommen können. Anschließend geht es darum, Vertrauen aufzubauen und gemeinsam mit Fachkräften weitere Schritte zu ermöglichen.
Nach den angekündigten Eckpunkten soll eine Aufnahme nicht bereits daran scheitern, dass eine Jugendliche unter Drogeneinfluss steht. Durchsuchungen beim Einlass sind ebenfalls nicht vorgesehen. Ein geschützter Drogenkonsumraum ist dagegen ausdrücklich kein Bestandteil der Planung.
Wie Aufnahme, Betreuung und Sicherheit im Einzelnen organisiert werden, wird für die praktische Umsetzung entscheidend sein.
Bestehende Angebote erreichen nicht alle betroffenen Jugendlichen
Als ein Grund für das zusätzliche Angebot werden die Zugangsvoraussetzungen bestehender Einrichtungen genannt. In der Jugend-Notschlafstelle ExitNova gelten Regeln, die eine Aufnahme unter Drogeneinfluss ausschließen.
Für Jugendliche in einer akuten Suchtproblematik kann dadurch eine schwierige Situation entstehen: Sie benötigen einen sicheren Schlafplatz, erfüllen aber gerade aufgrund ihres Zustands die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht.
Die neue Schutzstelle soll hier einen zusätzlichen Zugang schaffen. Sie soll Mädchen erreichen, die andernfalls möglicherweise in einem gefährdenden Umfeld bleiben.
Damit ist eine anspruchsvolle Aufgabe verbunden. Die Einrichtung muss Hilfe auch unter schwierigen Bedingungen ermöglichen und gleichzeitig den Schutz aller untergebrachten Jugendlichen und der Beschäftigten sicherstellen. Dafür braucht es ein fachlich tragfähiges Konzept, geeignete Räume und ausreichend qualifiziertes Personal.
Fachkonzept aus Jugendhilfe und Kinderpsychiatrie
An der fachlichen Ausarbeitung waren die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Christian-Doppler-Klinik beteiligt.
Diese Verbindung ist für die Zielgruppe von Bedeutung. Bei den betroffenen Mädchen können mehrere Belastungen zusammenkommen: Drogenkonsum, psychische Krisen, Gewalterfahrungen, unsichere Wohnverhältnisse und Abhängigkeiten von Personen aus ihrem Umfeld.
Eine Schutzunterkunft muss deshalb mehr leisten als die Bereitstellung eines Bettes. Sie benötigt verlässliche Verbindungen zu weiterführender Betreuung und Behandlung. Welche konkreten Leistungen unmittelbar vor Ort angeboten und welche über andere Einrichtungen organisiert werden, ist in den bislang beschriebenen Eckpunkten noch nicht vollständig erläutert.
Wichtig wird sein, dass nach einem ersten Kontakt keine neue Versorgungslücke entsteht. Ein Mädchen, das sich erstmals Hilfe sucht, braucht möglichst verlässliche nächste Schritte und feste Ansprechpartner.
Als mögliche Betreiberin wurde die Caritas genannt. Eine endgültige Vergabe ist damit jedoch noch nicht verbunden. Der Betrieb soll zunächst öffentlich ausgeschrieben werden.
Eröffnung Anfang 2027 angestrebt
Die Ausschreibung ist für November vorgesehen. Bereits im ersten Quartal 2027 soll die Einrichtung nach dem angekündigten Zeitplan ihren Betrieb aufnehmen.
Damit bleibt nur ein begrenzter Zeitraum, um die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Zu klären sind unter anderem die Standortfrage, die Auswahl des Betreibers, die Personalausstattung und die konkrete Zahl der Betreuungs- und Schlafplätze.
Ein fester Standort wurde bislang nicht bekannt gegeben. Auch wie viele Mädchen gleichzeitig aufgenommen werden können, steht noch nicht fest.
Gerade die Platzzahl wird für die spätere Wirkung des Angebots wesentlich sein. Eine Einrichtung kann nur dann ausreichend helfen, wenn ihre Kapazitäten und ihre Betreuung dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Dazu gehört auch eine Regelung für Situationen, in denen alle Plätze belegt sind.
Der angekündigte Eröffnungszeitraum ist deshalb als Ziel der Planung zu verstehen. Ob er eingehalten werden kann, hängt von den noch offenen Umsetzungsschritten ab.
Rund zwei Millionen Euro für zwei Jahre vorgesehen
Für 2027 sind nach den angekündigten Budgetansätzen 840.000 Euro vorgesehen. Im Jahr 2028 sollen weitere 1,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Zusammengerechnet ergibt das rund 2,04 Millionen Euro für die beiden Jahre. Zusätzlich soll sich die Stadt Salzburg finanziell beteiligen. In welcher Höhe und in welcher Form diese Beteiligung erfolgt, ist in den vorliegenden Angaben nicht näher ausgeführt.
Die Beträge beziehen sich damit auf unterschiedliche Haushaltsjahre. Sie sind nicht ohne Weiteres als einmalige Bau- oder Errichtungssumme zu verstehen.
Für die langfristige Verlässlichkeit des Angebots wird außerdem wichtig sein, wie der Betrieb über diesen Zeitraum hinaus abgesichert wird. Eine Schutzstelle für besonders gefährdete Jugendliche benötigt Kontinuität. Dazu gehören neben geeigneten Räumen vor allem stabile Betreuungsstrukturen und verlässliche Beschäftigungsbedingungen für das Fachpersonal.
Schutz vor erneuter Einflussnahme ist eine zentrale Aufgabe
Ein sicherer Innenraum allein löst noch nicht alle Probleme. Auch das Umfeld der Einrichtung muss berücksichtigt werden.
Menschen, die von der Abhängigkeit oder Ausbeutung der Mädchen profitieren, könnten versuchen, erneut Kontakt aufzunehmen oder Druck auszuüben. Nach Einschätzung des zuständigen Soziallandesrats Wolfgang Fürweger lässt sich nicht vollständig verhindern, dass ein Standort innerhalb der Szene bekannt wird.
Bei Bedarf wird deshalb auch eine verstärkte Polizeipräsenz im Umfeld als Möglichkeit genannt.
Wie das konkrete Sicherheitskonzept aussehen soll, ist bislang nicht im Detail beschrieben. Entscheidend wird sein, Schutz und Zugänglichkeit miteinander zu verbinden. Die Mädchen müssen die Einrichtung erreichen können und dort Unterstützung finden. Gleichzeitig müssen Fachkräfte auf Bedrohungen, unerwünschte Kontaktversuche oder andere Gefährdungen reagieren können.
Dabei geht es auch um den Umgang mit telefonischen und digitalen Kontaktaufnahmen. Ein räumlicher Abstand zu einem gefährdenden Umfeld bedeutet nicht automatisch, dass dessen Einfluss endet.
Schwere Vorwürfe erfordern sorgfältige Unterscheidung
Die bekannt gewordenen Schilderungen betreffen mögliche schwere Straftaten gegen Minderjährige. Gerade deshalb ist eine genaue Trennung zwischen Vorwürfen, laufenden Ermittlungen und gerichtlich festgestellten Taten notwendig.
Im Juni 2026 wurde am Landesgericht Salzburg ein 44-jähriger Mann wegen der Überlassung von Suchtgift an mehrere Mädchen zu 14 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Davon wurden zwei Monate unbedingt ausgesprochen. Ob das Urteil rechtskräftig ist, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Weitere Ermittlungen wegen möglicher Sexualdelikte sind davon gesondert zu betrachten. Die Verurteilung wegen der Suchtgiftüberlassung bedeutet keine gerichtliche Feststellung sämtlicher darüber hinaus erhobener Vorwürfe.
Für Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Zugleich muss der Schutz gefährdeter Mädchen bereits während laufender Ermittlungen gewährleistet werden.
Hilfsangebote dürfen nicht davon abhängen, dass ein Strafverfahren bereits abgeschlossen ist.
Die Problemlage beschäftigt Salzburg seit Monaten
Öffentlich thematisiert wurde die Situation im Umfeld des Hauptbahnhofs bereits im November 2025. Auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Christian-Doppler-Klinik erstattete Anzeige.
Im Februar 2026 folgte ein Runder Tisch mit Vertretern von Stadt, Land und Polizei. Dabei ging es unter anderem um eine Verstärkung der aufsuchenden Sozialarbeit im Bahnhofsviertel.
Die jetzt angekündigte Schutzstelle wäre ein weiterer Baustein. Während Streetwork den Kontakt zu Jugendlichen in ihrem jeweiligen Umfeld sucht, soll die neue Einrichtung einen Ort bieten, an dem sie unmittelbar Schutz und Betreuung finden können.
Beide Aufgaben können sich ergänzen. Entscheidend wird sein, dass Kontakte aus der aufsuchenden Arbeit tatsächlich in ein erreichbares Hilfsangebot münden und die Jugendlichen anschließend weiter begleitet werden.
Zustimmung aus Teilen der Opposition
Unterstützung für das Vorhaben kommt auch aus Teilen der Landtagsopposition. Die grüne Sozial- und Gesundheitssprecherin Kimbie Humer-Vogl begrüßte die Ankündigung und drängt auf eine rasche Umsetzung.
Die Grünen hatten bereits zu Jahresbeginn eine Überprüfung niedrigschwelliger Tagesbetreuungsangebote für Mädchen in Krisensituationen gefordert.
Die Zustimmung zeigt, dass zusätzliche Hilfe für diese besonders gefährdete Gruppe auch über politische Lager hinweg Unterstützung findet. Für die betroffenen Jugendlichen wird allerdings vor allem zählen, wann das Angebot tatsächlich erreichbar ist und welche Unterstützung sie dort erhalten.
Zwischen einer politischen Ankündigung und einer geöffneten Schutzunterkunft liegen noch mehrere konkrete Aufgaben.
Jugendliche schützen, Persönlichkeitsrechte wahren
Bei der öffentlichen Auseinandersetzung mit den Vorfällen müssen die betroffenen Mädchen geschützt werden. Namen, Bilder, Aufenthaltsorte oder persönliche Einzelheiten können eine Identifizierung ermöglichen und zusätzliche Belastungen auslösen.
Auch vermeintlich gut gemeinte Beiträge in sozialen Netzwerken können problematisch werden, wenn darin Jugendliche erkennbar gemacht oder unbestätigte Behauptungen verbreitet werden.
Eine verantwortungsvolle Berichterstattung muss deshalb die Zustände und die Reaktion der Verantwortlichen beleuchten, ohne die Betroffenen öffentlich vorzuführen.
Im Mittelpunkt stehen ihr Schutz, ihre Würde und ihre Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten. Verantwortung für sexuelle Gewalt und Ausbeutung tragen die Täter. Drogenkonsum oder eine schwierige Lebenssituation rechtfertigen keine Übergriffe.
Bayern Regional News: Die angekündigte Hilfe muss die Mädchen tatsächlich erreichen
Aus Sicht von Bayern Regional News ist die geplante Schutzstelle ein wichtiger Ansatz, um besonders gefährdeten Jugendlichen einen zusätzlichen Zugang zu Hilfe zu eröffnen.
Entscheidend wird nun die Umsetzung sein. Ein angekündigter Zufluchtsort muss personell, räumlich und organisatorisch so aufgestellt werden, dass er auch in schwierigen Situationen funktioniert. Ebenso wichtig sind verlässliche Übergänge in längerfristige Betreuung und ein wirksamer Schutz vor erneuter Einflussnahme.
Die offenen Fragen sind konkret: Wo entsteht die Einrichtung? Wie viele Plätze werden geschaffen? Wer übernimmt den Betrieb? Wie wird die Betreuung organisiert? Und kann die angestrebte Eröffnung Anfang 2027 eingehalten werden?
Bayern Regional News bleibt weiter am Ball. Wir werden die angekündigten Schritte aufmerksam verfolgen und darüber berichten, wie aus den Plänen ein tatsächlich erreichbares Schutzangebot wird.
Bayern Regional News fragt nach
Wie beurteilen Sie die geplante Schutzstelle? Welche Unterstützung benötigen gefährdete Jugendliche aus Ihrer Sicht besonders dringend? Und was erwarten Sie von Stadt, Land, Polizei und sozialen Einrichtungen?
Auch Erfahrungen aus Jugendhilfe, Sozialarbeit und Prävention sind für die öffentliche Diskussion wichtig.
Schreiben Sie Bayern Regional News Ihre Meinung. Bitte nennen Sie dabei keine Namen, Aufenthaltsorte oder andere Angaben, durch die betroffene Minderjährige identifiziert werden könnten. Teilen Sie uns außerdem mit, ob Ihre Rückmeldung mit Namen oder anonym veröffentlicht werden darf.