Grenzpolizei Murnau im Einsatz
Schleierfahnder stellen Schleuser fest
Die Grenzpolizei Murnau stellte am Samstagabend, 27.12.2025 bei einer Kontrolle in Garmisch-Partenkirchen eine Schleusung fest. Gegen 21:00 Uhr unterzogen Schleierfahnder einen Pkw mit italienischem Kennzeichen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass der 33-jährige Fahrer, ein Pakistani mit Wohnsitz in Italien, zwei weitere pakistanische Staatsangehörige (26 und 27 Jahre alt) nach Deutschland brachte, die keine gültigen aufenthaltslegitimierenden Dokumente für das Bundesgebiet besaßen. Alle drei wurden zur weiteren polizeilichen Sachbearbeitung zur Dienststelle gebracht.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurden sie mit der Aufforderung, Deutschland zu verlassen, entlassen.
Der Fahrer wird wegen Einschleusens von Ausländern strafrechtlich verfolgt, während die beiden Mitfahrer sich wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel verantworten müssen. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Mittenwalder Schleierfahnder stellen Geldwäscher in Garmisch-Partenkirchen
Am frühen Sonntagmorgen, den 28.12.2025 gegen 04:00 Uhr kontrollierte eine Streife der Grenzpolizeistation Mittenwald in Garmisch-Partenkirchen einen Kleintransporter mit albanischer Zulassung. An Bord befanden sich zwei albanische Staatsangehörige im Alter von 43 und 51 Jahren. Bei der Kontrolle fiel auf, dass beide Männer jeweils größere Bargeldbeträge mitführten, deren Herkunft sie nicht plausibel erklären konnten und für die sie keine Nachweise vorlegten.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde das Bargeld beschlagnahmt. Gegen die beiden Personen wurden Ermittlungen wegen Geldwäsche eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Männer wieder entlassen.
Die Grenzpolizei Mittenwald warnt eindringlich vor den Risiken des unerklärten Mitführens großer Bargeldsummen über Grenzen. Solche Beträge werden bei Kontrollen besonders genau geprüft, da sie häufig im Zusammenhang mit Geldwäsche und anderen illegalen Finanztransaktionen stehen. Reisende werden dazu angehalten, Bargeldtransfers transparent zu gestalten und alternative Zahlungsmethoden zu nutzen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der konsequenten Bekämpfung von Finanzkriminalität an den bayerischen Grenzen.