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Fahren ohne Fahrerlaubnis

  Fahren ohne Fahrerlaubnis:   Lkr. Garmisch-Partenkirchen / Gde. Mittenwald – Am 09.07.2026 gegen 02:00 Uhr wurde am Karwendelparkplatz – B2 im Gemeindebereich Mittenwald – Fahrtrichtung Garmisch-Partenkirchen, eine Kontrolle eines Pkw, VW mit Berliner Zulassung, besetzt mit 3 Personen (Ehepaar mit Kind) einer verdachtsunabhängigen Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte durch die eingesetzten Beamten festgestellt werden, dass der 41jährige Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.   Daher wurde durch die kontrollierenden Beamten ein Strafverfahren eröffnet und die notwendigen Maßnahmen vor Ort getroffen.   Im Rahmen der Überprüfung konnte festgestellt werden, dass die 35jährige Ehefrau (Beifahrerin), welche zugleich Halterin des Fahrzeuges ist, selbst aber im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese konnte abschließend die Fahrt fortsetzen, erwartet allerdings ebenfalls ein Strafverfahren, da sie als Fahrzeughalterin die Fahrt ihres Ehemannes ohne gültige Fahrerlaubnis zuließ.

Datum: 09.07.2026 Quelle: Bayregnews