Einsatz der Grenzpolizei
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Halterermächtigung
Am Samstagnachmittag kontrollierte eine Streifenbesatzung der Grenzpolizei Piding einen Pkw mit deutscher Zulassung, welcher auf der Staatsstraße 2103 von Piding aus in Richtung Anger fuhr. Dabei wies sich der alleine im Pkw befindliche Fahrzeugführer mit seinem rumänischen Personalausweis aus.
Einen Führerschein konnte er auf Nachfrage nicht vorweisen, stattdessen gab er sofort an, gar keinen zu besitzen. In Folge dessen wurde die Weiterfahrt vor Ort unterbunden und der Rumäne wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.
Auch gegen die im Bundesgebiet wohnhafte rumänische Fahrzeughalterin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als Halterin hätte sie sich vergewissern müssen, dass die Person, der sie ihren Pkw leiht, auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Piding, Lkrs. Berchtesgadener Land
Täuschungsversuch bei Kontrolle geht schief
Am Sonntagabend kontrollierte eine Streifenbesatzung der Grenzpolizeiinspektion Piding einen Pkw mit deutscher Zulassung.
Der 46-jährige ungarische Fahrzeugführer zeigte den Beamten im Rahmen der Kontrolle ein Foto „seines“ Führerscheins auf seinem Mobiltelefon vor. Den Schleierfahndern kamen jedoch Zweifel über die Personengleichheit zwischen dem Fahrzeugführer und der auf dem Dokument abgebildeten Person.
Darauf angesprochen zeigte der Mann zur Untermauerung seiner Angaben auch noch ein Foto seines angeblichen Personalausweises vor. Durch die weiteren Überprüfungen der Beamten stellte sich schlussendlich heraus, dass der Fahrzeugführer versucht hatte, die Beamten durch die Vorlage der Ausweisdokumente seines Bruders über seine wahre Identität zu täuschen. Der Grund des Täuschungsversuchs war dann auch schnell ermittelt: Der 46-Jährige war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Aber auch ohne diese Tatsache wäre die Fahrt vorüber gewesen, denn das Auto war nicht haftpflichtversichert und in der Folge bereits zur Entstempelung ausgeschrieben.
Den Ungarn erwarten nun unter anderem Strafanzeigen wegen Ausweismissbrauchs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch gegen den Fahrzeughalter wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.